IHRO 2026
Reglement
Authentisch fahren. Sicher fahren.
Das ONK-Classics-Reglement 2026 schützt den Charakter des historischen Grand-Prix-Rennsports und legt zugleich klare technische und sicherheitsrelevante Standards für jeden Teilnehmer fest.
Zulassung auf einen Blick
Kannst du bei IHRO fahren?
Der schnellste Check für Motorrad und Fahrer. Das vollständige technische Reglement bleibt maßgeblich.
Historisches Grand-Prix-Rennmotorrad
- Gebaut spätestens am 31. Dezember 1972
- Hubraum von 250 cm³ bis maximal 500 cm³
- Nur Trommelbremsen – Scheibenbremsen sind nicht zulässig
Das Motorrad muss außerdem den Anforderungen des vollständigen Reglements an zeitgenössische Optik, Konstruktion und Technik entsprechen.
International lizenziert und korrekt ausgerüstet
- Gültige internationale Straßenrennlizenz
- Airbag-Rennanzug oder Airbag-Weste ist vorgeschrieben
- ECE-22.06-zugelassener Integralhelm ist vorgeschrieben
Die Lizenz muss für die Veranstaltung gültig sein. Die gesamte Schutzkleidung muss den geltenden KNMV- und FIM-Anforderungen entsprechen.
Offizielle Dokumente
Vor dem Rennen lesen.
Lade das vollständige ONK-Classics-Reglement auf Niederländisch oder Englisch herunter. Zusätzlich gilt das vollständige technische KNMV-Straßenrennreglement einschließlich der allgemeinen Bestimmungen zu Technik, Sicherheit, Fahrerausrüstung, technischer Abnahme, Geräusch und Kraftstoff, auf die im Classics-Abschnitt verwiesen wird.
Niederländisches Reglement 2026
Der offizielle und rechtlich maßgebliche niederländische Text.
Englisches Reglement 2026
Vollständige englische Übersetzung. Der niederländische Wortlaut bleibt maßgeblich.
Vollständiges KNMV-Reglement
Aktuelles allgemeines technisches Straßenrennreglement, veröffentlicht von der KNMV.
Wettbewerbsklassen
IHRO 1, IHRO 2 and IHRO 350.
Die drei Klassenbeschreibungen verdeutlichen, welcher Klasse jedes historische Grand-Prix-Motorrad zugeordnet wird. Sie unterscheiden Einzylinder-, Mehrzylinder- und 350-cm³-Maschinen und bewahren dabei den Grand-Prix-Charakter der Jahre 1945-1972 im IHRO-Wettbewerb.
Einzylinder Grand Prix
Für reinrassige Einzylinder-Grand-Prix-Rennmotorräder, die von 1945 bis einschließlich 1972 speziell für die Teilnahme an Grand-Prix-Wettbewerben dieser Zeit gebaut wurden.
Maximaler Hubraum: 500 cm³Mehrzylinder Grand Prix
Für reinrassige Mehrzylinder-Grand-Prix-Rennmotorräder, die von 1945 bis einschließlich 1972 speziell für die Teilnahme an Grand-Prix-Wettbewerben dieser Zeit gebaut wurden.
Maximaler Hubraum: 500 cm³Grand Prix bis 350 cm³
Für reinrassige Ein- und Mehrzylinder-Grand-Prix-Rennmotorräder, die von 1945 bis einschließlich 1972 speziell für die Teilnahme an Grand-Prix-Wettbewerben dieser Zeit gebaut wurden.
Hubraum: 250 cm³ bis 350 cm³Wichtig: Diese ausdrücklichen Klassenbeschreibungen dienen der eindeutigen Klassifizierung. Technische Zulassung und Regelkonformität richten sich weiterhin nach dem offiziellen niederländischen ONK-Classics-Reglement 2026 und den geltenden KNMV-Reglements. Keine weiteren Bestimmungen aus dem Dokument von 2025 wurden auf diese Seite übernommen.
Wichtigste Regeln
Das Wesentliche auf einen Blick.
Diese Punkte erleichtern die Vorbereitung, die Teilnehmer bleiben jedoch selbst dafür verantwortlich, alle anwendbaren Artikel des vollständigen Reglements zu lesen und einzuhalten.
Zulassung und Erscheinungsbild
- Vier- und Zweitaktmotorräder bis einschließlich 31. Dezember 1972.
- Hubraum von 250 cm³ bis maximal 500 cm³.
- Das komplette Motorrad muss ein authentisches zeitgenössisches Erscheinungsbild bewahren.
- Verkleidung, Sitz, Rahmenkonstruktion und äußeres Erscheinungsbild des Motors müssen der Epoche und dem ursprünglichen Design entsprechen.
Rahmen und Fahrwerk
- Zeitgenössische Rahmenkonstruktion aus Stahlrohr oder Stahlblech.
- Konventionelle Schwinge, deren jede Seite aus einem Rohr besteht.
- Zwei hintere Stoßdämpfer sind vorgeschrieben; externe Ausgleichsbehälter sind verboten.
- Maximaler Außendurchmesser des Vordergabelholms: 35 mm.
Motor und Ansaugung
- Kurbelgehäuse-, Zylinder-, Zylinderkopf- und Getriebegussteile in Originalbauart.
- CNC-gefertigte Nachbauten sind nur zulässig, wenn sie mit dem Original identisch sind.
- Die werkseitige Anzahl der Ventile und Überströmkanäle darf nicht erhöht werden.
- Zeitgenössische Rundschiebervergaser; Flachschieber sind mit Ausnahme von Gardner verboten.
- Keine Airbox, Powerjets oder Beschleunigerpumpen. Einspritzung nur mit zeitgenössischem Nachweis.
Räder, Reifen und Bremsen
- Drahtspeichenräder in 18 oder 19 Zoll, maximale Felgenbreite WM4, sofern keine originale Ausnahme gilt.
- Nur Reifen mit werkseitigem Profil; maximale Breite vorne und hinten 120 mm.
- Keine handgeschnittenen Slicks oder speziellen Renn-Regenreifen.
- Nur konventionelle Trommelbremsen. Scheibenbremsen und moderne Bremshebelschützer sind verboten.
Sicherheit und Flüssigkeitsauffang
- Airbag-Anzug oder -Weste ab 1. Januar 2026 vorgeschrieben; Helm- und Bekleidungsregeln entsprechen den KNMV/FIM-Anforderungen.
- Öleinfüll- und Ablassschrauben, vorgeschriebene Verbindungen und Bremsanker müssen sichtbar mit Sicherungsdraht gesichert sein.
- Eine Ölauffangwanne unter Motor und Getriebe ist vorgeschrieben und muss Artikel 2.3.7 entsprechen.
- Die allgemeinen KNMV-Regeln umfassen außerdem Bedienelemente, Kettenschutz, Transpondermontage und technische Abnahme.
Geräusch, Kraftstoff und Gewicht
- Maximaler Geräuschpegel: 103 dB(A), gemessen gemäß KNMV-Artikel 2.16.
- Offene Megafone nur, wenn sie vom Veranstalter zugelassen sind.
- Handelsübliches bleifreies Benzin oder zulässiger Biokraftstoff gemäß den geltenden Kraftstoffbestimmungen.
- Mindestgewicht: 100 kg für 250-350 cm³ und 110 kg für 350-500 cm³.
Startnummernkennzeichnung
Klassenfarben.
Die Nummern müssen deutlich lesbar sein, dürfen sich nicht überlappen und sind in matten Farben auszuführen. Die vordere Nummer wird mittig angebracht; Seitennummern sollten vorzugsweise auf der Verkleidung angebracht werden.
Vor der technischen Abnahme
Letzter Motorrad-Check.
Eine kurze Erinnerung zur Vorbereitung. Der technische Kommissar und das vollständige Reglement bleiben maßgeblich.
